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   BGH, 26.10.2009 - NotZ 17/09   

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https://dejure.org/2009,22809
BGH, 26.10.2009 - NotZ 17/09 (https://dejure.org/2009,22809)
BGH, Entscheidung vom 26.10.2009 - NotZ 17/09 (https://dejure.org/2009,22809)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 2009 - NotZ 17/09 (https://dejure.org/2009,22809)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes über Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen im Ausnahmefall des Erfordernisses effektiven Rechtsschutzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 24 Abs. 3
    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes über Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen im Ausnahmefall des Erfordernisses effektiven Rechtsschutzes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.04.1994 - NotZ 1/94

    Statthaftigkeit einer Beschwede an den BGH gegen Entscheidungen der

    Auszug aus BGH, 26.10.2009 - NotZ 17/09
    Nach der ständigen, auch vom Bundesverfassungsgericht gebilligten (Beschluss vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 868/97, betreffend den Senatsbeschluss vom 21. April 1997 - NotZ 7/97) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte über Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen nach § 24 Abs. 3 FGG eine Beschwerde an den Bundesgerichtshof grundsätzlich nicht statthaft (Beschluss vom 14. April 1994 - NotZ 1/94 - BGHR BNotO § 111 Abs. 4 Satz 2 Anordnung, einstweilige 4 m.w.N.; zuletzt Beschlüsse vom 23. Juli 2007 - NotZ 80/07 und NotZ 88/07 - bei juris abrufbar).

    Ein möglicher Ausnahmefall, in dem wegen des Erfordernisses effektiven Rechtsschutzes die Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung als statthaft zu erachten sein könnte (Senatsbeschluss vom 14. April 1994 aaO), ist nicht gegeben.

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 80/07

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer

    Auszug aus BGH, 26.10.2009 - NotZ 17/09
    Nach der ständigen, auch vom Bundesverfassungsgericht gebilligten (Beschluss vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 868/97, betreffend den Senatsbeschluss vom 21. April 1997 - NotZ 7/97) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte über Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen nach § 24 Abs. 3 FGG eine Beschwerde an den Bundesgerichtshof grundsätzlich nicht statthaft (Beschluss vom 14. April 1994 - NotZ 1/94 - BGHR BNotO § 111 Abs. 4 Satz 2 Anordnung, einstweilige 4 m.w.N.; zuletzt Beschlüsse vom 23. Juli 2007 - NotZ 80/07 und NotZ 88/07 - bei juris abrufbar).
  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 88/07

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer

    Auszug aus BGH, 26.10.2009 - NotZ 17/09
    Nach der ständigen, auch vom Bundesverfassungsgericht gebilligten (Beschluss vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 868/97, betreffend den Senatsbeschluss vom 21. April 1997 - NotZ 7/97) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte über Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen nach § 24 Abs. 3 FGG eine Beschwerde an den Bundesgerichtshof grundsätzlich nicht statthaft (Beschluss vom 14. April 1994 - NotZ 1/94 - BGHR BNotO § 111 Abs. 4 Satz 2 Anordnung, einstweilige 4 m.w.N.; zuletzt Beschlüsse vom 23. Juli 2007 - NotZ 80/07 und NotZ 88/07 - bei juris abrufbar).
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